Für Verhinderungspflege stehen verschiedene Finanzmittel der Pflegekassen zur Verfügung
Finanzierungsmittel
- Verhinderungspflege: 1612,- €
- Kurzzeitpflege: 806,- €
- ggf. Anteil am Pflegesachleistungsbudget (Höhe des Budgets ist u.a. abhängig vom Pflegegrad)
Wir unterstützen Sie aktiv bei den hierzu notwendigen Formalitäten. Sprechen Sie uns doch einfach an.
Voraussetzungen
- Eine Einstufung des Pflegebedürftigen in einen der vier Pflegegrade (2, 3, 4, 5)
- Die Einstufung muss vor mindestens sechs Monaten erfolgt sein
- Die Dauer der Verhinderungspflege beträgt insgesamt maximal sechs Wochen
Weitere Informationen finden Sie z. B. auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums. (Stand 2021)
Sollten die oben genannten Voraussetzungen in Ihrem Fall nicht erfüllt sein, können Sie uns selbstverständlich auch privat beauftragen.