Sie pflegen einen Angehörigen zu Hause und ermöglichen ihm somit das Leben im gewohnten und vertrauten Umfeld. Sie können zu bestimmten Zeiten nicht pflegen, weil Sie z.B.:
- erkrankt sind
- Termine haben
- kurzfristig eine Auszeit benötigen
- Urlaub machen möchten
Ein Verhinderungspflegedienst, z.B. wir von Pflege24+, übernimmt die Betreuung Ihres Angehörigen in der Zeit, in der Sie nicht können.
Sie nutzen die für Sie freigewordene Zeit zum Gesundwerden oder einfach nur zum Entspannen und holen sich so neue Kraft für die weitere Pflege Ihres Angehörigen durch Sie.
Wie finanzieren Sie die Verhinderungspflege? Für jeden Angehörigen, der zu Hause gepflegt wird, haben Sie Anspruch auf jährlich 1.612 € für Verhinderungspflege – auch Ersatzpflege genannt. Darüber hinaus können Sie bis zu 50% Ihres Anspruchs auf Erstattung von Kurzzeitpflegeleistungen ebenfalls für die Verhinderungspflege verwenden. Dadurch stehen Ihnen weitere 806 € jährlich zur Verfügung. Insgesamt haben Sie also bis zu 2.418 € jährlich für Verhinderungspflegeleistungen zur Verfügung. Dieser Betrag von der Pflegekasse steht Ihnen zu – Sie müssen dafür keine Eigenleistung übernehmen.
Bei den für die Beantragung bei der Pflegekasse nötigen Formalitäten sind wir Ihnen selbstverständlich gerne behilflich. Von unserem Firmensitz in Vallendar aus, erreichen wir Sie rund um Koblenz, Neuwied und Höhr-Grenzenhausen kurzfristig und schnell.
- bis zu 2.418 Euro jährlich für Leistungen der Verhinderungspflege
- wir unterstützen Sie aktiv bei den Formalitäten
Wichtig: Ihr Anspruch auf weitere Leistungen, wie z.B. Pflegegeld, bleibt in vorhandener Höhe bestehen. Verhinderungspflegegeld wird zusätzlich gewährt. Voraussetzungen für Verhinderungspflege
- eine Einstufung des Pflegebedürftigen in einen dieser vier Pflegegrade (2, 3, 4 oder 5)
- diese Einstufung muss vor mindestens sechs Monaten erfolgt sein
- die Dauer der Ersatzpflege beträgt insgesamt maximal 6 Wochen im Kalenderjahr
Weitere Informationen hierzu finden Sie z.B. auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums (Stand 2021).
Sollten die oben genannten Voraussetzungen in Ihrem Fall nicht erfüllt sein, können Sie uns selbstverständlich auch privat beauftragen. Die Kosten für unsere Leistungen können darüber hinaus auch von privaten Pflegeversicherungen übernommen werden.
Unsere Pflegeleistungen im Detail:
- Begleitung beim Einkauf, zum Arzt etc.
- Mobilität (Kirchenbesuch, kulturelle Veranstaltung etc.)
- Boten-/Behördengänge
- Unterhaltung (Vorlesen, Spielen etc.)
- Körperhygiene (Unterstützung beim Waschen, Haaremachen etc.)
- Haushaltsführung (Bügeln, Vor- und Zubereitung von Mahlzeiten etc.)
- Training des Lang- bzw. Kurzzeitgedächtnisses
Wir bieten:
- eine ganzheitliche Sicht auf die Bedürfnisse der zu Pflegenden – bei uns steht der Pflegebedürftige im Mittelpunkt
- Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit
- die Kompetenz von deutschsprachigen, geschulten Fachkräften
- bestmögliche Konstanz beim Pflegepersonal
- so viel Zeit wie Sie benötigen – keine Altenpflege im Minutentakt
- Abrechnung stunden- oder tageweise möglich
- Dienstleistungen von Vallendar über Neuwied, Koblenz, Bendorf, Urbar, Höhr-Grenzhausen und Umgebung
Rufen Sie uns doch einfach an:
0261 – 20380182